ARDIVA AG – Ihr Partner fürs Bauen ← Zur Webseite

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Vertragsgrundsätze für Bau-, Umbau-, Renovations- und weitere vereinbarte Ausführungsarbeiten.

Stand: 31. Oktober 2026

Wichtig: Diese AGB gelten nur, wenn sie in einer konkreten Offerte oder einem Vertrag ausdrücklich einbezogen werden. Der Besuch dieser Website oder das Senden einer Anfrage begründet weder einen Auftrag noch die Anerkennung dieser AGB. Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB beschreiben allgemeine Grundsätze für Werk- und Dienstleistungen im Bereich Bau, Umbau, Renovation und ergänzende Arbeiten. Sie gelten ausschliesslich, soweit sie zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen ausdrücklich zum Vertragsbestandteil erklärt wurden.

Vertragspartner ist ausschliesslich die in der betreffenden Offerte oder Auftragsbestätigung genannte ARDIVA AG oder Ardiva Bau GmbH. Die Unternehmen sind rechtlich eigenständig. Widersprechen die AGB einer individuell getroffenen schriftlichen Vereinbarung oder zwingendem Recht, gehen die speziellere Vereinbarung bzw. das zwingende Recht vor.

2. Offerten und Vertragsschluss

Leistungsumfang, Ausführungsort, Termine und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Offerte sowie den ausdrücklich vereinbarten Vertragsunterlagen. Eine Anfrage über die Website ist unverbindlich und löst keine kostenpflichtige Bestellung aus. Ein Vertrag kommt nach den übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragsparteien zustande, etwa durch Annahme einer Offerte oder entsprechende Auftragsbestätigung.

Die Gültigkeitsdauer einer Offerte richtet sich nach deren Inhalt. Fehlt eine ausdrückliche Bindungszusage, beurteilt sich die Verbindlichkeit nach Schweizer Recht.

3. Ausführung der Arbeiten

Die Arbeiten werden im vereinbarten Umfang mit der im Baugewerbe üblichen Sorgfalt erbracht. Die Abstimmung mit Generalunternehmung, Bauleitung und weiteren beteiligten Gewerken erfolgt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Die übergeordnete Projektleitung wird durch einen Ausführungsauftrag nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung übernommen.

Zusätzliche Leistungen, Planänderungen und Regiearbeiten sollen vor Ausführung hinsichtlich Umfang, Vergütung und allfälliger Terminfolgen abgestimmt und dokumentiert werden.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt im vertraglich geschuldeten Umfang dafür, dass notwendige Pläne, Weisungen, Zugänge, Freigaben und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Erkennt eine Partei Umstände, die den geregelten Bauablauf gefährden könnten, informiert sie die andere Partei möglichst frühzeitig.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Massgebend sind die vertraglich vereinbarten Preise, Mehrwertsteuerangaben, Abrechnungsarten und Zahlungsfristen. Nachträge werden gemäss der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung vergütet. Soweit keine abweichenden wirksamen Regelungen bestehen, gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.

6. Termine und Behinderungen

Verbindliche Ausführungstermine ergeben sich aus den schriftlich abgestimmten Vertragsunterlagen. Bei Behinderungen oder unvorhergesehenen Umständen stimmen die Parteien die Auswirkungen auf den Ablauf und die weiteren Schritte miteinander ab. Gesetzliche und vertragliche Rechte und Pflichten, insbesondere bei Verzug, bleiben vorbehalten.

7. Abnahme, Mängel und Gewährleistung

Abnahme, Mängelrüge, Nachbesserung und Gewährleistung richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, namentlich den einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts, sowie nach ausdrücklich vereinbarten Vertragsbedingungen. Die SIA-Normen gelten nur, soweit ihre Anwendung im konkreten Vertrag vereinbart wurde.

8. Haftung

Für die Haftung gelten die vereinbarten und gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben in jedem Fall unberührt.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Projektinformationen und personenbezogene Angaben werden für die Abwicklung der vereinbarten Arbeiten verwendet und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und der geschäftlich gebotenen Vertraulichkeit behandelt. Hinweise zur Website und zum Kontaktformular finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Soweit rechtlich zulässig und nicht individuell anders vereinbart, befindet sich der Gerichtsstand am Sitz des vertragsschliessenden Unternehmens. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Kontakt

Fragen zu diesen AGB oder zu einer konkreten Offerte können an info@ardiva.ch gerichtet werden. Eine verbindliche Vertragsprüfung und Anpassung an die tatsächlichen Bauabläufe sollte vor dem ersten Einsatz dieser AGB erfolgen.

Copyright © 2026 ARDIVA AG & Ardiva Bau GmbH

Startseite Impressum Datenschutz AGB Cookies